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Auto zulassen & ummelden 2026: Unterlagen, Kosten & i-Kfz

Ob Neuwagen anmelden, nach dem Gebrauchtwagenkauf umschreiben, bei einem Umzug ummelden oder ein Auto abmelden – seit dem 1. September 2023 geht das dank i-Kfz (Stufe 4) in den meisten Zulassungsbezirken auch komplett online. Je nach Vorgang brauchst du eVB-Nummer, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, einen HU-Nachweis, deinen Ausweis und ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer. Online ist es meist günstiger (Neuzulassung ab ca. 12,80 €, Abmeldung ab ca. 2,10 €); dein Kennzeichen darfst du seit 2019 bundesweit behalten.

Stand: 05.07.2026.

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Online oder vor Ort? So läuft die Kfz-Zulassung 2026

Seit dem 1. September 2023 sind mit i-Kfz Stufe 4 alle Zulassungsbehörden verpflichtet, die wichtigsten Vorgänge online anzubieten: Neuzulassung, Umschreibung mit Halterwechsel (Gebrauchtwagenkauf), Ummeldung bei Umzug, Ab- und Wiederzulassung sowie Sonderkennzeichen (E-, Saison-, H-Kennzeichen). Nach erfolgreicher Online-Zulassung darfst du sofort losfahren – mit einem digitalen vorläufigen Zulassungsnachweis für maximal 10 Tage, bis Papiere und Plaketten per Post kommen. Rechtlich gilt das bundesweit; in der Praxis unterscheiden sich Funktionsumfang und Portalqualität aber noch je Behörde. Prüfe deshalb vor dem Start, ob dein Zulassungsbezirk den gewünschten Vorgang online anbietet – sonst erledigst du ihn klassisch vor Ort, dann meist mit Termin.

Auto online zulassen: die Voraussetzungen für i-Kfz

Für die Online-Zulassung brauchst du einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) samt PIN und die AusweisApp auf dem Smartphone (NFC) oder ein Kartenlesegerät. Außerdem die verdeckten Sicherheitscodes: auf der Zulassungsbescheinigung Teil I zum Freirubbeln (vorhanden ab Ausstellung 01.01.2015), bei Halterwechsel zusätzlich auf Teil II unter dem Aufkleber (nur ab 01.01.2018) sowie – bei Ab- und Ummeldung – unter den Stempelplaketten der Kennzeichen (ab ca. 2015). Für die reine Abmeldung genügen sogar ohne eID der freigelegte Code auf Teil I plus die Plaketten-Codes. Dazu kommen eine gültige eVB-Nummer, ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer und ein Online-Bezahlmittel. Fehlt ein Sicherheitscode (etwa bei älteren Papieren), musst du vor Ort zur Zulassungsstelle.

Welche Unterlagen brauche ich zum Zulassen?

Die Kern-Dokumente sind fast immer gleich: Personalausweis oder Reisepass, Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief), ein Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU), die eVB-Nummer deiner Kfz-Versicherung und ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Die Unterschiede: Beim Neuwagen bekommst du Teil II vom Händler und brauchst keinen HU-Nachweis; beim Gebrauchtwagenkauf legst du Teil I und II, HU-Nachweis und deine eigene eVB-Nummer vor; zur Abmeldung genügen Teil I und die beiden Kennzeichenschilder, die entstempelt werden. Meldet jemand anderes für dich an, ist zusätzlich eine Vollmacht plus Ausweiskopie nötig; Firmen bringen Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung mit.

Was kostet die Zulassung? (Gebühren 2026)

Die Verwaltungsgebühren richten sich nach der Gebührenordnung (GebOSt) und werden von jeder Behörde innerhalb bundesweiter Rahmen festgelegt – die folgenden Beträge sind typische Werte, keine Fixpreise. Klar ist: Online über i-Kfz ist es spürbar günstiger als vor Ort. Dazu kommen die privaten Kosten für die Kennzeichenschilder (rund 20–35 € pro Paar, online oft günstiger) und, falls gewünscht, 10,20 € für ein Wunschkennzeichen.

Kennzeichen mitnehmen und Wunschkennzeichen

Seit dem 1. Oktober 2019 gilt die bundesweite Kennzeichenmitnahme: Du darfst dein bisheriges Kennzeichen sowohl beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk als auch beim Halterwechsel (Gebrauchtwagenkauf) behalten – selbst wenn Alt- und Neuwohnort ein anderes Ortskürzel haben. Die Ummeldung bzw. Umschreibung bleibt Pflicht, aber du sparst dir neue Schilder (rund 20–35 €) und gegebenenfalls eine neue Umweltplakette; die reine Kennzeichen-Beibehaltung selbst ist gebührenfrei. Möchtest du eine eigene Kombination, reservierst du ein Wunschkennzeichen vorab online (Zuteilung 10,20 € plus meist ca. 2,60 € Reservierung) und übernimmst es direkt in den Zulassungsvorgang.

Auto ummelden und abmelden

Ummelden musst du nach einem Umzug (neue Adresse) oder wenn sich der Halter ändert; nimm dein Kennzeichen einfach mit, dann fallen nur die Umschreibegebühr (rund 13–17 €) und keine Schilderkosten an. Abmelden (Außerbetriebsetzung) geht besonders einfach: online über i-Kfz für rund 2,10 € und sogar ohne eID – es genügen die freigerubbelten Sicherheitscodes auf Teil I und unter den Kennzeichen-Plaketten. Vor Ort kostet die Abmeldung rund 7,50–16,80 €. Wird das Auto verschrottet, brauchst du zusätzlich den Verwertungsnachweis eines anerkannten Betriebs.

So sparst du Zeit und Geld bei der Zulassung

Fünf Hebel: Erstens i-Kfz nutzen – online ist fast jeder Vorgang günstiger und rund um die Uhr ohne Wartemarke möglich. Zweitens für den Vor-Ort-Weg vorab einen Termin buchen, sonst drohen Stunden Wartezeit. Drittens die Schilder online beim Präger bestellen statt an der Zulassungsstelle. Viertens das Kennzeichen mitnehmen – das spart neue Schilder. Fünftens ein Wunschkennzeichen vorab reservieren, damit deine Kombination bis zum Termin gesichert ist. Prüfe außerdem gleich, ob sich ein Wechsel der Kfz-Versicherung lohnt und was die Kfz-Steuer für dein Fahrzeug kostet.

Kfz-Zulassung: typische Gebühren 2026 (Rahmenwerte, variiert je Behörde)
VorgangBehördengebührHinweis
Neuzulassung vor Ortca. 26–42 €zzgl. Schilder ~20–35 €
Neuzulassung online (i-Kfz)ca. 12,80 €bundeseinheitlich, Schilder separat
Ummeldung / Kennzeichen behaltenca. 13–17 €keine neuen Schilder nötig
Halterwechsel mit neuem Kennzeichenca. 26–32 €zzgl. Schilder ~20–35 €
Abmeldung vor Ortca. 7,50–16,80 €Grundgebühr ~7,50 €
Abmeldung online (i-Kfz)ca. 2,10 €ohne eID möglich
Wunschkennzeichen10,20 €+ ca. 2,60 € Online-Reservierung
Kennzeichenschilder (Paar)ca. 20–35 €privater Präger, online oft günstiger

Die für dich zuständige Zulassungsstelle mit Adresse, Öffnungszeiten und Terminbuchung findest du im Zulassungsstellen-Verzeichnis.

Häufige Fragen

Kann ich mein Auto online zulassen?
Ja. Seit dem 1. September 2023 (i-Kfz Stufe 4) bieten die Zulassungsbehörden Neuzulassung, Umschreibung, Um- und Abmeldung online an. Du brauchst dafür einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (eID) samt PIN, die AusweisApp und die verdeckten Sicherheitscodes auf den Fahrzeugpapieren. Ob dein Zulassungsbezirk den gewünschten Vorgang schon voll unterstützt, prüfst du am besten vorab auf dessen i-Kfz-Portal.
Welche Unterlagen brauche ich zum Ummelden?
Zum Ummelden brauchst du deinen Ausweis (mit aktueller Adresse), die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, einen HU-Nachweis, eine eVB-Nummer und ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer. Möchtest du dein Kennzeichen behalten, nimmst du die bisherigen Schilder mit – neue sind seit 2019 nicht mehr Pflicht.
Was kostet eine Ummeldung?
Behältst du dein Kennzeichen, liegt die Umschreibegebühr meist bei rund 13–17 € und es fallen keine Schilderkosten an. Beim Halterwechsel mit neuem Kennzeichen kommen rund 26–32 € plus neue Schilder (~20–35 €) hinzu. Die genaue Höhe legt jede Behörde innerhalb des Gebührenrahmens selbst fest.
Darf ich mein Kennzeichen mitnehmen?
Ja, seit dem 1. Oktober 2019 gilt die bundesweite Kennzeichenmitnahme – bei Umzug und beim Halterwechsel, auch über Bundeslandgrenzen hinweg. Die Ummeldung selbst bleibt Pflicht, aber du sparst neue Schilder und behältst dein Ortskürzel.
Wie melde ich mein Auto ab?
Am einfachsten online über i-Kfz für rund 2,10 € – dafür genügen die freigerubbelten Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und unter den Kennzeichen-Plaketten, eine eID ist nicht zwingend nötig. Vor Ort kostet die Außerbetriebsetzung rund 7,50–16,80 €; mitzubringen sind Teil I und beide Kennzeichenschilder.
Wie lange darf ich nach der Online-Zulassung fahren?
Nach einer erfolgreichen i-Kfz-Zulassung darfst du sofort losfahren – mit dem digitalen vorläufigen Zulassungsnachweis für maximal 10 Tage. In dieser Zeit kommen die endgültige Zulassungsbescheinigung Teil I und die Stempelplaketten per Post; die Plakette klebst du selbst auf, die Schilder bestellst du separat beim Präger.
Was kostet ein Wunschkennzeichen?
Die bundeseinheitliche Zuteilungsgebühr für ein Wunschkennzeichen beträgt 10,20 € zusätzlich zur normalen Zulassung. Reservierst du die Kombination vorab online, kommen meist rund 2,60 € dazu (insgesamt ~12,80 €). Hinzu kommen die Schilderkosten von etwa 20–35 €.
Brauche ich einen Termin bei der Zulassungsstelle?
In vielen Zulassungsbezirken gilt Terminpflicht – ohne Termin drohen mehrere Stunden Wartezeit. Wer den Behördengang ganz vermeiden will, nutzt die Online-Zulassung per i-Kfz, die rund um die Uhr ohne Wartemarke funktioniert.
Was ist eine eVB-Nummer?
Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) ist der Nachweis, dass für das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Du bekommst sie von deinem Versicherer und brauchst sie für jede An-, Um- und Wiederzulassung – ohne eVB ist keine Zulassung möglich.

Jonathan B. · Herausgeber & Redaktion

Jonathan B. ist Herausgeber von kfz-zulassungs-check.de und bereitet amtliche Kfz-Daten – vom Kraftfahrzeugsteuergesetz über die Kennzeichen-Systematik bis zu offenen Fahrzeugdatensätzen – verständlich und nachprüfbar auf.

Kennzeichen-Daten aus dem offenen Datensatz openpotato/kfz-kennzeichen (Lizenz ODbL); redaktionell aufbereitet, Stand 2026. Zuletzt aktualisiert am 05.07.2026.

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